Wird die Kühlweste von der Krankenkasse gezahlt?

Nein. In einschlägigen Foren und themenrelevanten Frage / Antwort Seiten liest man häufig von Bemühungen, gerade von Multiple Sklerose Patienten, eine Kühlweste als Hilfsmittel von ihrer zuständigen Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Leider erfolglos. Der rechtliche Hintergrund ist die Definition von Hilfsmittel im Gegensatz zu Alltagsgegenstand.

Ist ein Gegenstand ein Gebrauchsgegenstand im Alltag, kann er kein Hilfsmittel sein. Obwohl Kühlwesten für MS Erkrankte zwar oft medizinisch hilfreich sind, werden Sie von Krankenkasse und Gerichten als Alltagsgegenstände eingestuft. Sie werden auch von Sportlern (ohne MS) genutzt, also von Gesunden, die nicht die typischen Symptome einer Multiplen Sklerose mit der Weste zu verhindern suchen. Das gleiche gilt zum Beispiel auch für Therapie-Dreiräder, die MS-Erkrankte als Ersatz für das Fahrrad nutzen. Diese Räder können auch von gesunden Menschen genutzt werden, zum Beispiel von Älteren, denen das Radfahren auf diese Weise leichter fällt.

Die Krankenkasse muss dem Erkrankten allerdings den Zugang zu seiner näheren Umgebung gewährleisten. Gemeint ist damit der Bereich um den Wohnsitz herum, den ein gesunder Mensch ohne Behinderung fußläufig erreicht. Will ein Patient also beispielsweise einen besonders leichten Rollstuhl nutzen, um diesen in einen PKW zu verladen oder Spaziergänge mit der Familie zu ermöglichen, fällt er nicht unter die Definition eines Hilfsmittels.

Ist der leichte Rollstuhl aber notwendig, um in der näheren Umgebung Einkäufe zu tätigen und die Arme und Hände haben nur verminderte Kraft, sodass ein normaler Rollstuhl nicht dazu benutzt werden kann, wird der leichtere Rollstuhl als Hilfsmittel eingestuft. Hier wird deutlich, wie wichtig genaue Formulierungen sind.

Generell gilt aber: Fragen tut nicht weh. Rufen Sie doch einfach mal bei Ihrer Krankenkasse an. Vielleicht haben Sie ja Glück und die 50-140 € werden übernommen. Besser noch: Stellen Sie direkt einen förmlichen Antrag mit einem Begründungschreiben Ihres Arztes.

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